Allgemeine Geschäftsbedingungen



Präambel

Die Erwachsenenbildung des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt–Coesfeld–Borken ist Teil des Evangelischen Erwachsenen- und Familienbildungswerkes Westfalen und Lippe, einer nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtung der Weiterbildung. Das Bildungswerk gehört zum Trägerverein Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungen und Bildungsangebote des Referats für Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt–Coesfeld–Borken.


§ 1 Geltungsbereich

Auskünfte und Beratungen über unsere Veranstaltungen und Leistungen sowie die Anmeldung und Teilnahme erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen für einzelne Veranstaltungen, insbesondere für Studienreisen, mehrtägige Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Übernachtung sowie Langzeitfort- und Weiterbildungen, werden in der jeweiligen Ausschreibung ausdrücklich bekannt gegeben. Sie gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


§ 2 Leistungen

  1. Das Referat für Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt–Coesfeld–Borken bietet Veranstaltungen der Erwachsenen- und Familienbildung sowie Fort- und Weiterbildungen in Präsenz, digitaler oder hybrider Form an.
  2. Inhalt, Umfang, Veranstaltungsform, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit und weitere Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm beziehungsweise der jeweiligen Ausschreibung.
  3. Das Referat verpflichtet sich zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung entsprechend der jeweiligen Ausschreibung. Eine Verpflichtung zur Erzielung eines bestimmten persönlichen, beruflichen, schulischen, wissenschaftlichen oder prüfungsbezogenen Erfolges besteht nicht.
  4. Geringfügige, sachlich erforderliche Änderungen des Veranstaltungsablaufs, der Veranstaltungsräume oder des Einsatzes von Dozierenden bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird und die Änderungen für die Teilnehmenden zumutbar sind.


§ 3 Teilnahmebedingungen

  1. Die Veranstaltungen des Referats für Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt–Coesfeld–Borken sind grundsätzlich für alle Menschen offen.
  2. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann besondere sachlich begründete Voraussetzungen erfordern, beispielsweise bestimmte Vorkenntnisse, Qualifikationen, körperliche Voraussetzungen oder die Zugehörigkeit zu einer ausdrücklich bezeichneten Zielgruppe. Solche Voraussetzungen werden in der jeweiligen Ausschreibung genannt.
  3. Erfüllt eine angemeldete Person die ausdrücklich bekannt gegebenen Teilnahmevoraussetzungen nicht, kann die Teilnahme abgelehnt werden.
  4. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die für eine öffentliche Förderung, für statistische Nachweise oder für Teilnahmebescheinigungen erforderlichen Angaben richtig und vollständig zu machen. Soweit für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz Anwesenheitslisten erforderlich sind, verpflichten sich die Teilnehmenden, sich vollständig und zutreffend in diese einzutragen oder ihre Teilnahme in einer entsprechenden digitalen Form zu bestätigen.
  5. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes sowie berechtigte organisatorische und sicherheitsbezogene Anweisungen zu beachten.

 

§ 4 Teilnahmeentgelte und Zuschüsse

  1. Die Teilnahmeentgelte und die darin enthaltenen Leistungen ergeben sich aus dem Jahresprogramm, der jeweiligen Einzelausschreibung, dem Anmeldeformular oder der Internetseite der Erwachsenenbildung des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt–Coesfeld–Borken.
  2. Kosten für Anreise, Verpflegung, Unterkunft, Eintrittsgelder, Materialien oder sonstige Zusatzleistungen sind nur dann im Teilnahmeentgelt enthalten, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich angegeben ist.
  3. Bei einzelnen, in der Ausschreibung entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen können Zuschüsse öffentlicher oder privater Dritter in die Kalkulation des Teilnahmeentgelts einbezogen sein.
  4. Wird ein eingeplanter Zuschuss nach Vertragsschluss ganz oder teilweise nicht bewilligt oder zurückgenommen, kann das Teilnahmeentgelt in dem Umfang angepasst werden, der zum Ausgleich des fehlenden Zuschusses erforderlich ist. Die Teilnehmenden werden hierüber unverzüglich in Textform informiert.
  5. Eine solche Entgeltanpassung muss spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Erhöht sich das vereinbarte Teilnahmeentgelt um mehr als fünf Prozent, können die Teilnehmenden innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen.
  6. In besonderen Lebenssituationen, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, geringem Einkommen oder einer besonderen familiären Belastung, können auf Antrag Ermäßigungen gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung besteht nicht. Die Anfrage wird vertraulich behandelt.


§ 5 
Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung kann über das Online-Anmeldesystem, per E-Mail, postalisch oder in einer anderen in der Ausschreibung angegebenen Form erfolgen.
  2. Die Darstellung einer Veranstaltung im Programm, auf einem Flyer oder auf einer Internetseite stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  3. Mit der Anmeldung geben die Teilnehmenden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Veranstaltungsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Referat die Anmeldung in Textform, insbesondere per E-Mail oder Brief, bestätigt.
  4. Anmeldungen werden grundsätzlich in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Annahme einer Anmeldung besteht nicht.
  5. Bei einer Online-Anmeldung werden die für die Veranstaltung und Abrechnung erforderlichen Angaben erhoben. Vor dem Absenden der Anmeldung können die eingegebenen Daten überprüft und berichtigt werden. Mit Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche wird die verbindliche Anmeldung übermittelt.
  6. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht, kann die angemeldete Person auf einer Warteliste vorgemerkt werden. Wird ein Platz frei, wird sie informiert und kann den angebotenen Platz innerhalb der mitgeteilten Frist verbindlich annehmen. Die Aufnahme in die Warteliste begründet noch keinen Veranstaltungsvertrag.
  7. Änderungen von Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse oder anderen für die Vertragsabwicklung notwendigen Kontaktdaten sind dem Referat unverzüglich mitzuteilen.

 
§ 6 Zahlung

  1. Das Teilnahmeentgelt ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist, regelmäßig innerhalb von 14 Tagen, zu zahlen.
  2. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto. Das angegebene Kassenzeichen und die Rechnungsnummer sind als Verwendungszweck anzugeben.
  3. Für einzelne Veranstaltungen können abweichende Zahlungsbedingungen, Anzahlungen oder Zahlungsfristen gelten. Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung oder Rechnung ausdrücklich genannt.
  4. Zur Aufrechnung gegen Forderungen des Veranstalters sind die Teilnehmenden nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.



§ 7 
Absage oder Änderung durch den Veranstalter

  1. Das Referat kann eine Veranstaltung absagen, insbesondere wenn
    - die erforderliche Mindestzahl von acht Teilnehmenden nicht erreicht wird,
    - eine Dozentin oder ein Dozent kurzfristig erkrankt,
    - der Veranstaltungsort nicht zur Verfügung steht,
    - behördliche Anordnungen oder Sicherheitsgründe entgegenstehen,
    - die Durchführung aufgrund höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird oder
    - andere wichtige, vom Veranstalter nicht zu vertretende Gründe vorliegen.
  2. Für einzelne Veranstaltungen kann in der Ausschreibung eine andere Mindestteilnehmendenzahl festgelegt werden.
  3. Im Fall einer vollständigen Absage werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig erstattet.
  4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur, soweit der Veranstalter den Grund der Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
  5. Der Veranstalter kann eine Veranstaltung in zumutbarer Weise ändern, insbesondere hinsichtlich des Raumes, des zeitlichen Ablaufs, der eingesetzten Dozierenden oder der Veranstaltungsform. Wird der Gesamtcharakter der Veranstaltung wesentlich verändert, können die Teilnehmenden kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.


§ 8 
Rücktritt und Abmeldung durch Teilnehmende

  1. Teilnehmende können bis 14 Kalendertage vor Beginn einer Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, sofern in der jeweiligen Ausschreibung keine abweichenden Bedingungen genannt sind.
  2. Bei ausschließlich digitalen Veranstaltungen ist ein kostenfreier Rücktritt bis sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern in der Ausschreibung keine andere Regelung getroffen wurde.
  3. Der Rücktritt muss in Textform, insbesondere per E-Mail oder Brief, gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung.
  4. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Kalendertage vor Beginn einer Präsenzveranstaltung beziehungsweise später als sieben Kalendertage vor Beginn einer ausschließlich digitalen Veranstaltung, ist grundsätzlich das vollständige Teilnahmeentgelt zu entrichten.
  5. Kann der frei gewordene Platz durch eine andere Person, insbesondere aus einer Warteliste, verbindlich besetzt werden, entfällt die Zahlungspflicht. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall erstattet.
  6. Die Teilnehmenden können nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Wechsel organisatorisch möglich ist. Bei Studienreisen und anderen Veranstaltungen mit Leistungen Dritter können durch den Wechsel entstehende Mehrkosten berechnet werden.
  7. Nehmen Teilnehmende ohne vorherige Abmeldung nicht oder nur teilweise an einer Veranstaltung teil, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts oder auf Stornierung der Rechnung.
  8. Für Studienreisen, Veranstaltungen mit Übernachtung, Langzeitfortbildungen, Bildungsurlaube sowie Veranstaltungen mit umfangreichen Vorleistungen oder Buchungen bei Dritten gelten regelmäßig besondere Rücktritts- und Stornobedingungen. Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben und gehen den vorstehenden Regelungen vor.
  9. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt und hat Vorrang vor den vertraglichen Rücktrittsregelungen.


§ 9 Widerrufsbelehrung 

  1. Widerrufsrecht
    Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

    Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss eine eindeutige Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, gerichtet werden an:

    Evangelischer Kirchenkreis Steinfurt–Coesfeld–Borken
    Referat für Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung
    Haus der Kirche und Diakonie
    Bohlenstiege 34
    48565 Steinfurt
    E-Mail: st-bildung@ev-eb.de
    Telefon: 0175 2180681

    Die Erklärung kann beispielsweise per Brief oder E-Mail erfolgen.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

  2. Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht
    Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht und die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Ausnahme erfüllt sind.

    Ob eine Bildungs-, Reise- oder Freizeitveranstaltung unter eine gesetzliche Ausnahme fällt, richtet sich nach Inhalt und Ausgestaltung der konkreten Veranstaltung.

    Besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, ist eine Abmeldung nur nach den vertraglichen Rücktritts- und Stornobedingungen möglich.

  3. Folgen des Widerrufs
    Bei einem wirksamen Widerruf werden alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückgezahlt.

    Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

    Hat die teilnehmende Person ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist im Fall eines Widerrufs ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.

  4. Digitale Inhalte
    Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn
    - die teilnehmende Person ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird,
    - die teilnehmende Person bestätigt hat, davon Kenntnis zu haben, dass sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht verliert, und
    - der Veranstalter eine entsprechende Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt hat.

    Eine entsprechende Zustimmung wird, soweit erforderlich, im Rahmen des Anmeldevorgangs gesondert eingeholt.

  5. Elektronische Widerrufsmöglichkeit
    Soweit auf der Internetseite eine elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt wird, kann der Widerruf auch über diese Funktion erklärt werden. Der Eingang eines elektronisch erklärten Widerrufs wird unverzüglich elektronisch bestätigt.

    Die Möglichkeit, den Widerruf per E-Mail oder Brief zu erklären, bleibt bestehen.


§ 10 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt
    - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    - bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    - bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie
    - in weiteren gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die Teilnehmende in Veranstaltungsräume, Fahrzeuge, Unterkünfte oder sonstige Veranstaltungsorte einbringen, haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
  5. Bei Studienreisen, Exkursionen, Wanderungen, Pilgerwegen, Fahrradveranstaltungen oder vergleichbaren Angeboten sind die Teilnehmenden verpflichtet, die in der Ausschreibung genannten persönlichen, gesundheitlichen und ausrüstungsbezogenen Voraussetzungen zu beachten. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der eigenen körperlichen Möglichkeiten und unter Beachtung der Anweisungen der Veranstaltungsleitung.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertretungen, Mitarbeitenden, Dozierenden, ehrenamtlich Tätigen und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.


§ 11 
Foto-, Film- und Tonaufnahmen

  1. Bei einzelnen Veranstaltungen können Foto-, Film- oder Tonaufnahmen zu Dokumentationszwecken, für Fördermittelnachweise, zur Berichterstattung oder für die Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden.
  2. Über geplante Aufnahmen, die verantwortliche Stelle, den Verwendungszweck und die vorgesehenen Veröffentlichungswege wird vor oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung in geeigneter Weise informiert.
  3. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese freiwillig und gesondert eingeholt. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird nicht davon abhängig gemacht, dass eine Einwilligung in Foto-, Film- oder Tonaufnahmen erteilt wird, soweit die Aufnahmen für die Durchführung der Veranstaltung nicht zwingend erforderlich sind.
  4. Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
  5. Übersichtsbilder von Veranstaltungen oder Versammlungen, auf denen einzelne Personen nicht hervorgehoben dargestellt werden, können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch ohne individuelle Einwilligung zulässig sein. Berechtigte Interessen der abgebildeten Personen werden berücksichtigt.
  6. Teilnehmende, die nicht aufgenommen werden möchten, werden gebeten, dies der Veranstaltungsleitung oder der fotografierenden Person mitzuteilen. Der Veranstalter wird dies bei eigenen Aufnahmen soweit organisatorisch möglich berücksichtigen.
  7. Private Aufnahmen anderer Teilnehmender liegen nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzrechte anderer Personen zu beachten. Aufnahmen anderer Teilnehmender dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht oder weitergegeben werden, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
  8. Eine Verpflichtung, bei digitalen Veranstaltungen die Kamera einzuschalten, besteht nur, wenn dies aus didaktischen, prüfungsbezogenen oder förderrechtlichen Gründen erforderlich und bereits in der Ausschreibung ausdrücklich mitgeteilt worden ist. Individuelle berechtigte Belange werden berücksichtigt.

 

§ 12 Teilnahmebescheinigungen

  1. Teilnehmende erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung, sofern ihre tatsächliche Teilnahme in dem für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Umfang nachgewiesen ist.
  2. Bei Fort- und Weiterbildungen können zusätzliche Voraussetzungen für die Ausstellung einer qualifizierten Bescheinigung oder eines Zertifikats gelten. Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.


§ 13 
Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe des jeweils geltenden kirchlichen und staatlichen Datenschutzrechts verarbeitet, insbesondere des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie der ergänzend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere verarbeitet, um
    - vorvertragliche Maßnahmen durchzuführen,
    - den Veranstaltungsvertrag abzuschließen und abzuwickeln,
    - die Teilnahme zu organisieren,
    - Rechnungen zu erstellen und Zahlungen zuzuordnen,
    - über Änderungen oder Absagen zu informieren,
    - öffentlich-rechtliche Förder- und Nachweispflichten zu erfüllen und
    - Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate auszustellen.

  3. Erforderliche Bestandsdaten können insbesondere Name, Vorname, Anschrift und gegebenenfalls Geburtsdatum sein. Ohne die für den Vertragsschluss und die Durchführung notwendigen Angaben kann eine Teilnahme gegebenenfalls nicht ermöglicht werden.
  4. Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden verwendet, um kurzfristig über organisatorische Änderungen, Veranstaltungsabsagen oder wichtige Hinweise informieren zu können.
  5. Personenbezogene Daten werden nur solchen Mitarbeitenden, Dozierenden, Dienstleistungsunternehmen oder Kooperationspartnern zugänglich gemacht, die sie zur Durchführung der Veranstaltung oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigen. Externe Stellen werden, soweit erforderlich, datenschutzrechtlich verpflichtet.
  6. Bei öffentlich geförderten Veranstaltungen können die für die Förderung erforderlichen Angaben in Teilnehmendenlisten erfasst und an die zuständigen Förderstellen oder Prüfbehörden übermittelt werden. Art und Umfang richten sich nach den jeweils geltenden Förderbestimmungen.
  7. Bei Reisen, Exkursionen und Veranstaltungen mit externen Leistungen können zur Vertragsdurchführung notwendige personenbezogene Daten an Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetriebe, Reiseveranstalter, Versicherungen, Bildungshäuser oder weitere beteiligte Dienstleistungsunternehmen weitergegeben werden.
  8. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die genannten Zwecke erforderlich sind oder gesetzliche, kirchliche, steuerrechtliche, handelsrechtliche beziehungsweise förderrechtliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die Daten gelöscht oder datenschutzgerecht vernichtet.
  9. Die Nutzung von Kontaktdaten für Veranstaltungshinweise, Newsletter oder sonstige Werbung erfolgt nur, wenn eine entsprechende Einwilligung oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  10. Für digitale Veranstaltungen können die jeweils eingesetzten Videokonferenz-, Lern- oder Anmeldesysteme personenbezogene Daten verarbeiten. Nähere Informationen zum jeweiligen System, zu den verarbeiteten Daten und zu den Datenschutzrechten werden in den Datenschutzhinweisen oder in der Veranstaltungsausschreibung bereitgestellt.
  11. Weitergehende Informationen, insbesondere zu den Verantwortlichen, den Rechtsgrundlagen, den Betroffenenrechten und den Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsicht, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt–Coesfeld–Borken beziehungsweise der Erwachsenenbildung.

>> Zur Verpflichtungserklärung von Mitarbeitenden auf das Datengeheimnis

 

§ 14 Ausschluss von Veranstaltungen

  1. Teilnehmende können von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie trotz vorheriger Aufforderung
    - den Veranstaltungsablauf erheblich stören,
    - andere Personen beleidigen, bedrohen oder diskriminieren,
    - gegen die Hausordnung oder Sicherheitsanweisungen verstoßen,
    - Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte anderer verletzen oder
    - sonstige wesentliche vertragliche Pflichten verletzen.

  2. Bei schwerwiegenden Verstößen ist ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Aufforderung möglich.
  3. Im Fall eines von der teilnehmenden Person zu vertretenden Ausschlusses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Soweit gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt–Coesfeld–Borken.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht.

 

Stand: Juli 2026