KI in der Öffentlichkeitsarbeit
Was ist erlaubt, was muss ich beachten?
KI-Tools können die Öffentlichkeitsarbeit erleichtern, werfen aber auch Fragen auf: Welche Regeln gelten für den Einsatz von KI? Was geben der EU AI Act und die Leitlinien der Evangelischen Kirche von Westfalen vor? Und wann müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?
In dieser Fortbildung schauen wir uns die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Leitlinien der EKvW an. Wir beschäftigen uns mit Kennzeichnungspflichten und klären, worauf beim Einsatz von KI in Texten, Bildern und anderen Medien geachtet werden muss.
Ziel ist es, KI bewusst und verantwortungsvoll in der Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen und mehr Sicherheit im Umgang mit den neuen Anforderungen zu gewinnen.
Die Fortbildung richtet sich an Einsteiger:innen, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Leitung:
Maleen Knorr, Öffentlichkeitsreferentin im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
Kristin Pleuger, Öffentlichkeitsreferentin im Kirchenkreis Münster
Kosten
kostenfrei
Anmeldung
Synodalbüro des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken
st-bildung@ekvw.deTel. 01573 2479826Bohlenstiege 34, 48565 Steinfurtbis 13.02.2027
Nachweis: Alexander Sikov

